Im deutschen Arbeitsrecht stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eine der zentralen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer dar. Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird, regelt dieses Gesetz, wie lange und unter welchen Bedingungen er Anspruch auf die Fortzahlung seines Gehalts hat. Gerade in einem dynamischen Marktumfeld, in dem Start-ups und Unternehmen stetig wachsen, ist es essenziell, die gesetzlichen Pflichten und Rechte rund um die Lohnfortzahlung beim Ausfall durch Krankheit zu verstehen und korrekt umzusetzen. Dieses Wissen trägt dazu bei, finanzielle Unsicherheiten zu minimieren und gleichzeitig ein faires Miteinander zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung sichert Arbeitnehmern bis zu sechs Wochen nach Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit das volle Gehalt zu, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Was viele Unternehmer und Führungskräfte dabei übersehen, sind die konkreten Pflichten, die Arbeitnehmer einhalten müssen, sowie die Besonderheiten bei Folgeerkrankungen oder während des Urlaubs. Nicht zuletzt sorgt die Rechtsprechung laufend für neue Klarstellungen, beispielsweise zur Anerkennung von symptomlosen COVID-19-Fällen als Arbeitsunfähigkeit. Für Unternehmen, die Wert auf Compliance und einen reibungslosen Betriebsablauf legen, ist ein präziser Umgang mit diesen Vorgaben essenziell, um Risiken und Streitigkeiten proaktiv zu begegnen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Einkommensverlust im Krankheitsfall und definiert klare Regeln für Arbeitgeber.
- Gesetzlicher Rahmen für Lohnfortzahlung: Bis zu sechs Wochen voller Gehaltsanspruch bei Krankheit.
- Wichtige Voraussetzungen: Arbeitsunfähigkeit muss krankheitsbedingt und die Beschäftigung mindestens vier Wochen dauern.
- Pflichten der Arbeitnehmer: Sofortige Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem vierten Tag.
- Besonderheiten bei Urlaub und Folgeerkrankungen: Krankheitstage zählen nicht als Urlaub, neuer Anspruch bei anderen Erkrankungen.
Ein fundiertes Verständnis des EFZG sorgt für rechtssichere Entscheidungen und fördert nachhaltige Unternehmenskultur.
Grundlagen und Bedeutung des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Arbeitsrecht
Das Entgeltfortzahlungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Im Arbeitsrecht ist die Lohnfortzahlung ein Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass auch bei gesundheitlich bedingter Arbeitsunfähigkeit das Einkommen nicht sofort wegfällt. Für Unternehmen ist dies kein theoretisches Konzept, sondern eine praktische Verpflichtung, die sie in ihre Geschäftsprozesse integrieren müssen. Gerade für Start-ups und wachsende Unternehmen kann die korrekte Handhabung der Lohnfortzahlung helfen, finanzielle Risiken zu steuern und das Vertrauen im Team zu erhalten.
Der Anspruch ergibt sich aus § 3 Abs. 1 EFZG, der festlegt, dass Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen nach Beginn einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die Fortzahlung ihres regulären Entgelts haben. Hierbei sind sämtliche Komponenten des Gehalts zu berücksichtigen, etwa Grundlohn, Zulagen, Boni oder Überstundenvergütungen. Dieses umfassende Verständnis spart später Streitigkeiten und fördert einen fairen Umgang.

Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
Über den Krankheitsfall hinaus sichert § 2 EFZG auch die Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer regulär arbeitsfrei hat. Selbst bei Arbeitsunfähigkeit wird der Lohn somit weitergezahlt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie klare Prozesse für die Abrechnung an Feiertagen etablieren müssen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Der Leistungsanspruch ist nicht automatisch gegeben. Verschiedene Bedingungen müssen erfüllt sein, um von der Lohnfortzahlung profitieren zu können:
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer darf seine vertraglich geschuldete Arbeit tatsächlich nicht erbringen können. Die Beurteilung orientiert sich an der konkreten Tätigkeit und dem Gesundheitszustand.
- Ausschließliche Ursache Krankheit: Nur wenn die Krankheit der alleinige Grund für die Abwesenheit ist, besteht der Anspruch. Ein vorgemeldeter Urlaub, eine Freistellung oder Kündigung schließt Lohnfortzahlung aus.
- Beschäftigungsdauer von mindestens vier Wochen: Der Anspruch entsteht erst nach einer ununterbrochenen Anstellung von vier Wochen. Kürzere Beschäftigungszeiten greifen auf Krankengeld der Krankenkasse zurück.
Diese Voraussetzungen gewährleisten eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Erwartung an den Arbeitgeber, seine Personalressourcen sinnvoll und nachhaltig einsetzen zu können.
Arbeitnehmerpflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Die Entgeltfortzahlung ist an klare Pflichten für Arbeitnehmer geknüpft. Sie müssen sofort und transparent handeln, um ihren Anspruch nicht zu gefährden:
- Unverzügliche Krankmeldung: Sobald eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist der Arbeitgeber zu informieren – unabhängig von einer ärztlichen Bescheinigung.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Arbeitgeber können diese auch früher verlangen.
- Nachweis bei Verlängerung: Sollte die Arbeitsunfähigkeit über den attestierten Zeitraum hinausgehen, ist eine erneute ärztliche Bescheinigung notwendig.
Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt – ein Fortschritt, der sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Prozessvereinfachungen mit sich bringt.
Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Folgeerkrankungen
Krankheiten überschneiden sich manchmal mit genehmigtem Urlaub oder folgen auf frühere Krankheiten. Hier hat das Gesetz klare Aussagen:
- Erkrankung während des Urlaubs: Sind Arbeitnehmer krank und nachweislich arbeitsunfähig, werden Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Urlaubstage müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgewährt werden.
- Neuerkrankung bei laufender Entgeltfortzahlung: Dauert die Entgeltfortzahlung wegen einer Erkrankung noch an, kann bei einer neuen, eigenständigen Krankheit erneut ein Anspruch für bis zu sechs Wochen entstehen.
- Wiederholte Krankheit durch dieselbe Ursache: Ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch bei derselben Erkrankung besteht nur, wenn seit der letzten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate vergangen sind.
| Situation | Entgeltfortzahlung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Krankheit während Urlaub | Urlaub wird nicht belastet | Nachgewährung von Krankheitstagen |
| Ersterkrankung | Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung | Volles Gehalt inklusive Zulagen |
| Neuerkrankung (andere Krankheit) | Neuer Anspruch auf 6 Wochen | Unabhängige Ursache muss gegeben sein |
| Re-Erkrankung (gleiche Krankheit) | Nur bei über 6 Monaten Abstand | Entgeltfortzahlung beginnt neu |
Häufige Fragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wann beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch besteht nach einer ununterbrochenen Beschäftigung von mindestens vier Wochen im Betrieb.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Entgelt im Krankheitsfall?
Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt, danach übernimmt die Krankenkasse Krankengeld.
Gilt die Entgeltfortzahlung auch bei Krankheit im Urlaub?
Ja, die Krankheitstage zählen nicht zum Urlaub und können später nachgewährt werden.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bei Krankheit nicht erfüllt?
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die Krankmeldung oder den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht fristgerecht erbringt.
Kann der Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangen?
Ja, bei Zweifeln kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) veranlassen.








